Seit mehr als 10 Jahren verpflichtet die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einen Energieausweis für Gebäude zu erstellen.
Der Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) informiert über den Energiebedarf von Wohngebäuden und nicht Wohngebäuden.
Zum 1. Januar 2019 endete die Laufzeit der ersten Energieausweise und waren entsprechend neu zu erstellen.
(Quelle Photographie: https://www.wikiwand.com/de/Alfried_Krupp_Krankenhaus_Rüttenscheid)